AGB Versutus GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 06/18

- Gutachtertätigkeit -

Eine weitere Dienstleistung, welche die Versutus GmbH im Bereich „Immobilien“ bietet, ist die Gutachter-/Sachverständigenleistung. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit unserem Geschäftsführer Michael Faulhaber, welcher es sich zum Ziel gemacht hat, seine Kunden bestmöglich und transparent zu begleiten. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Versutus GmbH, unter Berücksichtigung der Interessen aller Vertragsparteien, verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage für die Gutachtertätigkeit in unserem Unternehmen, sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versutus GmbH, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Kontaktaufnahme bei uns anerkennen und bestätigen. Daher können Sie unsere Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken.

1. Geltungsbereich und Änderungen (allgemeine Bestimmungen)

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Versutus GmbH gelten insbesondere für die Gutachter-/ Sachverständigentätigkeit von Geschäftsführer Michael Faulhaber. Im Abschnitt I dieser AGB (allgemeine Bestimmungen) finden Sie Bedingungen, die im Rahmen dieser Tätigkeit gelten. Die Bestimmungen für diesen Dienst gelten jeweils auch dann, wenn im Zuge eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereitgestellt werden.

1.2 Gutachter Michael Faulhaber erbringt seine Dienste auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Herr Faulhaber, in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen, unter abweichenden Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Anderes gilt nur, wenn es vorher ausdrücklich schriftlich von Herrn Faulhaber bestätigt wurde.

1.3 Die Versutus GmbH kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von der Versutus GmbH gesetzten Frist gilt die Änderung als genehmigt. Die Versutus GmbH weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

1.4 Den Volltext der AGB kann die Versutus GmbH über die Mitteilung eines Links bekanntgeben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.

1.5 Diese AGB werden mit Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebotes oder Abschluss des Gutachtervertrages Grundlage der vertraglichen Beziehung zwischen Gutachter Michael Faulhaber (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber, dem das Angebot gemacht wird.

2. Datennutzung und Geheimhaltung

2.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzregeln des BDSG und der DSGVO (Stand 05/18). Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
2.2 Soweit dies zur Verwirklichung unserer Dienste oder Abrechnung erforderlich und gesetzlich erlaubt ist, darf der Auftragnehmer Ihre personenbezogenen Daten und/oder Abrechnungsdaten speichern.
2.3 Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Löschung der Daten nach komplett erledigter vertraglicher Abwicklung zu verlangen, sofern diese für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich sind (siehe HGB, AO, GwG, BGB, MaBV und Datenschutzerklärung der Versutus GmbH).

3. Vertragslaufzeit und Kündigung

3.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit/erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

3.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt.

4. Gutachtertätigkeit

4.1 Die Beauftragung erfolgt in der Regel schriftlich. Der genaue Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung, wird vertraglich festgelegt. Die Aufträge sind für den Auftragnehmer erst dann verbindlich, wenn und soweit sie in irgendeiner Form schriftlich bestätigt wurden.

Schriftlich bestätigt werden müssen auch Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art. Hierunter fallen auch Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers.
Sofern der Auftraggeber die Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt (E-Mail), wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen zusammen mit den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

4.2 Gutachten werden vom Auftragnehmer unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Vorschriften und Regeln, erstellt.
Der Auftragnehmer versichert, mit dem Auftraggeber weder verwandt oder verschwägert zu sein bzw. in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu stehen.

4.3 Einen bestimmten Erfolg, besonders ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Auftragnehmer nur im Rahmen seiner objektiven und unparteiischen Anwendung seiner Sachkunde ermöglichen. Ist die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen notwendig, um die sachgemäße Erledigung des Auftrages durchführen zu können, so werden diese vom Auftraggeber selbst beauftragt.

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrages auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen oder Fotos und Zeichnungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

Sollten sich hierbei unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zwecke des Gutachtens zeit- und/oder kostenaufwendige Untersuchungen als notwendig herausstellen, bedarf dies der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber, wenn diese nicht bereits im Auftrag vereinbart/erteilt wurde.

4.5 Es ist dem Auftragnehmer durch Vollmacht des Auftraggebers gestattet, bei beteiligten Behörden, Unternehmen und dritten Personen, die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Auskünfte einzuholen und deren Erhebung durchzuführen. Falls erforderlich, ist vom Auftraggeber eine besondere Vollmacht auszustellen/zu erteilen. Nach erfolgter Abwicklung des Auftrages und Zahlung der vereinbarten Gebühr, hat der Auftragnehmer die ihm, vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages, überlassenen Unterlagen wieder auszuhändigen.

4.6 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer indes sämtliche notwendigen Informationen und Auskünfte, die dieser zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Tätigkeit benötigt, vollständig und unentgeltlich mitteilen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von sich aus auf alle Vorgänge und/oder Umstände, die für die Durchführung des Auftrages relevant sein könnten, aufmerksam zu machen.

5. Urheberschutz/ Weitergabe

Der Auftragnehmer behält an den von ihm erstellten Gutachten, soweit diese urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages erstelltes Gutachten mit all seinen Aufstellungen, Anlagen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten daher nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere als vereinbarte Verwendung oder jedwede andere Änderung des Gutachtens, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Gutachtens. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

6. Gebühren und Zahlungsbedingungen

6.1 Nach Erstellung des beauftragten Gutachtens, ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer die im Angebot/dem Auftrag genannte Gebühr zu zahlen. Sofern im Angebot bzw. Auftrag keine andere Gebühr genannt wird, beträgt diese:

Wertgutachten

Gutachter-/Sachverständigendienstleistungen =110,47€/Std.
Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender (auf Nachweis) oder vereinbarter Höhe (ohne Nachweis) verlangt werden.
(Alle Preise verstehen sich inkl. 19% ges. MwSt./USt.)

6.2 Die Pflicht zur Bezahlung der Wertgutachten entsteht nach deren erfolgter Erstellung und Übergabe/Übersendung an den Auftraggeber. Die damit verbundene Rechnung ist binnen 4 Wochen nach Erhalt zu begleichen.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhält er zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei weiterem Ausbleiben der offenen Beträge, erfolgt eine letzte Mahnung. Bleibt diese ebenfalls unbeachtet, wird ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben. Kommt der Aufraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

6.3 Die Pflicht zur Zahlung der erbrachten Gutachterdienstleistung besteht auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages nach Beendigung unseres Auftrages erfolgt, sofern das Gutachten nachweislich erstellt wurde.

6.4 Der Anspruch auf Bezahlung erstellter Wertgutachten bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag einvernehmlich oder aufgrund auflösender Bedingungen erlischt.
Des Weiteren bleibt der Anspruch auf Bezahlung auch dann bestehen, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst wird. Gemäß §355 BGB steht dem Verbraucher bei geschlossenen Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen und/oder bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Die Frist hierfür beläuft sich auf 14 Tage, kann jedoch auf Anweisung des Vertragspartners verkürzt werden.

6.5 Unsere Angebote sind freibleibend. Die zwischenzeitliche Erstellung von Gutachten, durch vom Auftraggeber eingesetzte Dritte, während der Tätigkeit des Auftragnehmers, ist untersagt.
Wenn infolge der Verletzung dieser Pflicht ein Dritter parallel Wertgutachten erstellt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der bereits angefallenen Gebühren.

6.6 Der Anspruch auf Bezahlung der erstellten Gutachten besteht auch dann, wenn die Bedingungen des Gutachtervertrages von den im Angebot des Auftragnehmers genannten Konditionen abweichen.

7. Leistungsfristen

7.1 Eventuell angegebene Leistungszeiten durch den Auftragnehmer, sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist im Vertrag ausdrücklich schriftlich festgehalten.

7.2 Eventuelle verbindliche Termine für die Erbringung bzw. Durchführung einer Gutachterleistung durch den Auftragnehmer beginnen mit Vertragsabschluss, bei Verbrauchern mit Ablauf der Widerrufsfrist nach §355 BGB oder Verkürzung auf ausdrückliche Anweisung des Vertragspartners.

7.3 Im Falle einer vereinbarten Vorauszahlung oder der notwendigen Bereitstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber, beginnt der Lauf der Frist frühestens nach Eingang der Unterlagen bzw. Gutschrift der Vorauszahlung.

7.4 Der Auftragnehmer kommt nur in Verzug, wenn er die Leistungsverzögerung zu vertreten hat. Bei nicht vertretbaren Lieferhindernissen, z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt kein Lieferverzug ein. Die Frist zu Ablieferung verlängert sich entsprechend und der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Wird dem Auftragnehmer durch oben genannte Lieferhindernisse die Ausführung seiner Leistungen völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten befreit und kann vom Auftraggeber nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden. Der Auf-traggeber kann neben der Leistungserbringung einen Verzugsschadenersatz nur verlangen, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

8. Nachbesichtigung

Nachbesichtigungen sind grundsätzlich als neue Aufträge zu verstehen und werden gemäß unseren Gebühren abgerechnet.

9. Eigentumsvorbehalt

Erstellte Gutachten bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Haftung

Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Auch in diesem Fall ist die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

11. Angabenvorbehalt

Sofern wir bestimmte Informationen und Angaben nicht selber eingeholt haben, beruhen diese ausschließlich auf den Aussagen des Eigentümers. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um korrekte und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Erklärungen des Eigentümers keine Haftung übernehmen. Abweichungen der durch den Eigentümer vorgegebenen, objektbezogenen Daten beeinträchtigen unseren Honoraranspruch für erstellte Gutachten nicht.

12. Versand von Unterlagen

Der Versand von Unterlagen an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Chemnitz. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt die Wirksamkeit des Sachverständigenvertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

15. Umgehung/Schadensersatz

Verstöße gegen den Gutachtervertrag oder die AGB seitens aller Vertragsparteien sind schadensersatzpflichtig in Höhe der (bereits angefallenen) Gebühren. Vorsätzlicher Tatbestand kann mit einem Schadensersatz in Höhe von 50.000,-€ belangt werden.

16. Sonstiges

E-Mails

Die Versutus GmbH legt auch beim Versenden von E-Mails großen Wert auf den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Aus diesem Grund sind alle unsere Mails mit SSL verschlüsselt.
Der Inhalt unserer E-Mails ist vertraulich und ausschließlich für den Adressaten oder dessen Vertreter bestimmt. Sollten Sie einmal nicht der vorgesehene Empfänger oder dessen Vertreter sein, setzen Sie sich bitte mit dem Absender der E-Mail in Verbindung. Jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts ist nicht gestattet.
Sollten sich in einer unserer E-Mail Informationen oder Anhänge durch uns angeworbene Immobilieninformationen/ - unterlagen (z.B. Adresse, Flurkarte, Grundrisse, Lichtbilder etc.) befinden, gelten diese grundsätzlich als Leistungsnachweis, sodass der §355 BGB auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung verkürzt wird.


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Verifizierter Sachverständiger des DGSV e.V.


Erfahrung als Bauträger/Bauunternehmer


Über 20 Jahre Berufserfahrung als Immobilienvermittler/Makler


Erstausbildung im Handwerksberuf

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